Allgemeine Nutzungs- und
Geschäftsbedingungen
für Nutzer der courseticket -Plattform
der
courseticket GmbH
Mariahilfer Straße 126/20
1070 Wien
Österreich
Firmenbuchnummer: FN 358331 h
Präambel
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB Teilnehmer) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Nutzer, Teilnehmer, der courseticket GmbH und dem Dienstleister aus der Nutzung der Online-Plattform „courseticket“ (im Folgenden kurz: Dienste) und dem Abschluss von Dienstleistungsverträgen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird von courseticket ausdrücklich schriftlich zugestimmt. AGB des Teilnehmers widerspricht der courseticket ausdrücklich. Änderungen der AGB werden dem Teilnehmer bekanntgegeben und gelten als vereinbart, wenn der Teilnehmer den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens wird der Teilnehmer in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen.
Der Vertragsinhalt, alle sonstigen Informationen, Kundendienst, Dateninformationen und Beschwerdeerledigung werden in deutscher Sprache angeboten.
1. Vertragsgegenstand
a) Courseticket betreibt eine webbasierte Anmeldeplattform („Plattform“), derzeit abrufbar unter courseticket.com, mit dem online Dienstleistungen von Dienstleistern vermittelt werden. Courseticket vermittelt über die Plattform Dienstleistungsverträge. Die Plattform stellt Funktionen zur vereinfachten Dienstleistungsan- und -abmeldung zur Verfügung. Dabei handelt es sich um Freizeit-Dienstleistungen im Sinne des § 5c Absatz 4 Z 2 KSchG; der Dienstleister erbringt die Dienstleistung zu einem bestimmten Zeitpunkt bzw. innerhalb eines genau angegebenen Zeitraumes. Die Vermittlung erfolgt durch Anmeldung des (potentiellen) Teilnehmers bei der elektronischen Anmeldeplattform „courseticket“.
Der vermittelte Dienstleistungsvertrag kommt alleine zwischen dem Dienstleister und dem Teilnehmer zustande. Für die Durchführung, den Umfang und die Inhalte der Dienstleistung ist der Dienstleister alleine verantwortlich. Somit sind etwaige Ansprüche jeglicher Art im Zusammenhang mit der Dienstleistung ausschließlich an diesen zu richten.
2. Anmeldung
a) Die Anmeldung zur Teilnahme an Dienstleistungen erfolgt über das Internetportal www.courseticket.com. Dort hat der Teilnehmer das elektronische Anmeldeformular für die jeweilige Dienstleistung auszufüllen. Nach Absendung der Anmeldung und Entrichtung der Dienstleistungsgebühr erhält der Teilnehmer eine elektronische Anmeldebestätigung an die von ihm bekanntgegebene, gültige E-Mail-Adresse. Diese Anmeldebestätigung beinhaltet neben einer Rechnungs- und Zahlungsbestätigung (PDF) die Daten des Teilnehmers, der Dienstleistung sowie die Identifizierungsnummer. Mit Zugang dieser elektronischen Anmeldebestätigung an den Teilnehmer kommt der Vertrag mit der courseticket und dem jeweiligen Dienstleister zustande.
b) Jede Anmeldung ist verbindlich. Eine Stornierung findet nur nach den Bestimmungen des Punktes 6. dieser AGB statt.
c) Eine erfolgreiche Anmeldung und deren ordnungsgemäßen Bezahlung berechtigt zum Besuch der jeweiligen Dienstleistung. Punkt 7. dieser AGB bleibt hiervon jedoch unberührt.
3. Dienstleistungsgebühr
Die Dienstleistungsgebühr wird vom Dienstleister festgelegt und die courseticket hat darauf keinen Einfluss. Die Dienstleistungsgebühr beinhaltet auch bereits sämtliche etwaigen Abgaben, Steuern, die Provision der courseticket, sowie die Transaktionskosten des Zahlungsverkehrs. Die Dienstleistungsgebühr ist im Rahmen des Anmeldevorganges als Brutto-Gesamtbetrag ersichtlich, soweit vom Dienstleister nicht anders angegeben, und durch den jeweiligen Teilnehmer an die courseticket zu entrichten, die vom jeweiligen Dienstleister auch zum Inkasso der Dienstleistungsgebühr beauftragt und berechtigt ist. Die Verrechnung erfolgt in Euro.
4. Bezahlung
a) Im Zuge der Anmeldung hat der Teilnehmer die Zahlungsart für die Begleichung der Dienstleistungsgebühr auszuwählen, wobei er sich für eine Bezahlung per Kreditkarte, Klarna (Online Banking), Paybox (“zahle mit dem Handy”), PayPal, SEPA und Vorauskasse (Rechnung) entscheiden kann. Die Bezahlung hat sogleich mit der Anmeldung zu erfolgen. Eine gültige Anmeldung setzt eine durchgeführte Bezahlung seitens des Teilnehmers voraus. Nur wenn die Anmeldung abgeschlossen ist und die Bezahlung seitens des Teilnehmers erfolgt ist, erhält der jeweilige Teilnehmer die Anmeldebestätigung gemäß Punkt 2. a).
b) Bei Zahlung per Kreditkarte erfolgt die Belastung in der Regel binnen 7 Tagen. Bei der Kreditkartenzahlung gibt der Kunde folgende Daten an: Kartennummer, Gültigkeitsdatum, CVC/CVV-Code. Die Daten werden per SSL-Verschlüsselung mit mindestens 256 Bit Schlüssel übertragen und sind somit für Unbefugte nicht einsehbar. Die Verarbeitung erfolgt über unseren PCI-DSS zertifizierten Payment Service Provider, PAYONE GmbH, Zweigniederlassung Österreich
Am Belvedere 10 | Tel.: +43 171701705 |
1100 Wien | Email: customercare.at@payone.com |
Österreich |
c) Sofern der Name des Teilnehmers und des Kreditkarteninhabers voneinander abweichen, behält sich courseticket das Recht vor, den Vertragsabschluss binnen 7 Tagen nach Anmeldedatum (= Absendedatum der Anmeldung) abzulehnen. Jedenfalls ist der Teilnehmer, unbeschadet darüber hinaus gehender Schadenersatzansprüche, verpflichtet, courseticket die gesamten Gebühren zu bezahlen, sollte die Zahlung durch Dritte mißbräuchlich oder nicht schuldbefreiend erfolgen.
e) Die Zahlung des Dienstleistungsentgeltes erfolgt über die beim Zahlungsvorgang vorgegebenen Zahlungsmöglichkeiten.
f) Es gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Im Falle eines Zahlungsverzuges ist der Dienstleister berechtigt, € 15,00 je Mahnung zu verrechnen.
g) Courseticket ist weiters berechtigt, die weitere Verwendung von courseticket von der Zahlung der ausstehenden Forderung des Dienstleisters abhängig zu machen und den courseticket-Account nach erstmaliger Mahnung unter Nachfristsetzung von 14 Tagen zu sperren. Die Verpflichtung des Teilnehmers zur Zahlung des Dienstleistungsentgeltes bleibt von der Sperre unberührt.
5. Voranmeldung & Warteliste
Erkennt der Teilnehmer im Zuge seiner Anmeldung, dass die von ihm ausgewählte/gewünschte Dienstleistung zum Zeitpunkt seines Anmeldevorgangs ausgebucht ist, hat er die Möglichkeit, sich auf die Warteliste zu setzen.
Der Teilnehmer wird, wenn entsprechende Veränderungen auf der Warteliste vor ihm erfolgen, automatisch vorgereiht und dann, sollte eine Teilnahme an der Dienstleistung für ihn möglich werden, hiervon automatisch in elektronischer Form verständigt. Auch in diesem Fall kommt der Vertrag erst mit Zugang der elektronischen Anmeldebestätigung an den Teilnehmer zustande. Es entstehen zum Zeitpunkt der Voranmeldung bzw. Setzen auf die Warteliste keine Kosten.
6. Stornierung durch den Teilnehmer
Erlaubt der Dienstleister eine automatisierte Stornierung über courseticket, so gelten nachfolgende Regelungen. Sollte keine Erlaubnis zur automatisierten Stornierung gegeben werden, so obliegt eine Einigung alleinig Dienstleister und Teilnehmer gemäß den AGB des Dienstleisters.
a) Stornierung vor Ablauf der Anmeldefrist
Sollte kein Stornierungszeitpunkt durch den Dienstleister gesetzt werden, so ist eine Stornierung der Anmeldung nur bis 72 Stunden vor Anmeldeschluss (z.B.: Anmeldeschluss 15.3., 17.00 Uhr, daher Stornierung bis spätestens 12.3., 17.00 Uhr) der jeweiligen Dienstleistung, welcher vom jeweiligen Dienstleister im vorhinein festgelegt wird und auf dem Internetanmeldeportal ersichtlich ist, möglich. Die Stornierung kann grundsätzlich über das Internet-Portal courseticket erfolgen, dies durch Klick auf das „stornieren“-Feld im elektronischen Anmeldesystem in der Buchungsübersicht des Teilnehmers. Wird eine Stornierung auf anderem Wege vorgenommen, so muss diese Stornierung zwingend die in der Anmeldebestätigung angeführte Identifizierungsnummer sowie die Bankverbindung (IBAN, BIC) des Stornierenden aufweisen. Ohne Angabe dieser Identifizierungsnummer kann eine Stornierung nicht erfolgen.
Im Falle der Stornierung der Anmeldung durch einen Teilnehmer bis 72 Stunden vor Anmeldeschluss ist courseticket berechtigt, sich 5% von der jeweiligen Dienstleistungsgebühr an Stornogebühr einzubehalten. Die restliche Dienstleistungsgebühr ist von der courseticket an den Teilnehmer auf das von ihm anläßlich der Stornierung bekanntgegebene Konto schuldbefreiend rückzuüberweisen.
b) Dienstleistungen ohne ausgezeichneten Anmeldeschluss
Bei Dienstleistungen ohne vom Dienstleister vorgegebene Anmeldefristen wird dem Teilnehmer keine Stornierungsmöglichkeit über die Plattform eingeräumt.
c) Stornierung eines Platzes auf der Warteliste
Der Teilnehmer kann, sofern er sich auf der Warteliste befindet, diese Voranmeldung jederzeit online durch Klick auf das „stornieren“-Feld im elektronischen Anmeldesystem stornieren, wodurch die Reservierung aufgehoben wird. In diesem Fall fallen keinerlei Kosten an.
d) Nachträgliche Abmeldung
Für eine Abmeldung nach der 72-stündigen Frist vor Anmeldeschluß im Sinne des Punktes 6. a) sieht courseticket keine technische Möglichkeit vor. Ob eine Abmeldung nach der 72-stündigen Frist noch möglich ist, legt der jeweilige Dienstleister individuell fest, so dass die Abmeldung in diesem Fall ausschließlich über den jeweiligen Dienstleister zu erfolgen hat.
7. Absage der Dienstleistung durch den Dienstleister
a) Für die Absage der jeweils angebotenen Dienstleistung ist der Dienstleister verantwortlich. In diesem Fall hat sich der Teilnehmer mit all seinen Ansprüchen an diesen zu wenden.
b) Im Fall einer Dienstleistungsabsage ist die courseticket im Verhältnis zur Dienstleistungsgebühr berechtigt, dem Dienstleister für ihre Tätigkeit eine Provision in Rechnung zu stellen. Ob diese Provision dem Teilnehmer vom Dienstleister weiterverrechnet wird oder nicht, obliegt dem Dienstleister. Für den Fall der Weiterverrechnung wird die konkrete Höhe dieser Provision anlässlich des Anmeldevorganges dem Teilnehmer vor Vertragsabschluss bekanntgegeben.
8. Rücktritt vom Fernabsatzgeschäft
a) Dienstleistungen mit ausgezeichneten Anmeldeschluss
Die courseticket vermittelt Freizeit-Dienstleistungen im Sinne des § 5c Abs 4 Z 2 KSchG sowie des § 5f Z 7 KSchG. Dem Teilnehmer steht daher kein Rücktrittsrecht nach § 5e KSchG aufgrund des Ausnahmetatbestandes des § 5f Z 7 KSchG zu.
b) Dienstleistungen ohne ausgezeichneten Anmeldeschluss oder Produktkäufe
Die Rücktrittsfrist für einen Verbraucher gem. KSchG vom Vertragsschluss im Fernabsatz beträgt 2 Wochen. Sie beginnt bei Dienstleistungen ohne ausgezeichneten Anmeldeschluss oder Produktkäufen mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Der Tag des Auslösens der Frist (Vertragsabschluss bzw. Eingang beim Kunden) zählt nicht mit. Der Rücktritt kann ohne Angabe von Gründen schriftlich per Mail, Fax oder Brief an die courseticket innerhalb der Rücktrittsfrist an die untenstehende Adresse erfolgen:
Mariahilfer Straße 126/20 |
Tel.: 0660 778 779 0 |
1070 Wien | Email: support@courseticket.com |
Österreich |
Tritt der Verbraucher vom Vertrag zurück, so hat Zug um Zug, der Dienstleister die vom Verbraucher geleisteten Zahlungen zu erstatten und den vom Verbraucher auf die Sache gemachten notwendigen und nützlichen Aufwand zu ersetzen. Der Verbraucher hat die empfangenen Leistungen zurückzustellen und dem Dienstleister ein angemessenes Entgelt für die Benützung, einschließlich einer Entschädigung für eine damit verbundene Minderung des gemeinen Wertes der Leistung, zu zahlen. Die Übernahme der Leistungen durch den Verbraucher ist für sich allein nicht als Wertminderung anzusehen.
Ist der Kunde Unternehmer gem. §1 Abs 2 UGB, so ist ein Widerruf gänzlich ausgeschlossen.
9. Gewährleistung/Haftung
a) Für seine eigenen Dienste (nicht aber für die Erfüllung der „Dienstleistungsverträge“) leistet courseticket Gewähr im Sinne der Bestimmungen der §§ 922 ff ABGB.
b) Courseticket wird für die Anforderungen und Bedürfnisse der Allgemeinheit erstellt. Courseticket übernimmt keine Gewähr und Haftung für die inhaltliche Richtigkeit, Aktualität, Fehlerfreiheit oder Vollständigkeit der angebotenen Dienste, sowie für eine bestimmte Verwendbarkeit. Courseticket haftet dem Nutzer nicht für eine allfällige Unterbrechung, Störung, Verspätung, Löschung, Fehlübertragung, oder einen Speicherausfall im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der Dienste bzw. der Kommunikation.
c) Die Haftung von courseticket und die ihrer Organe, Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) ist im Grunde nach auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt; die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Personenschäden und Schäden an Sachen, die courseticket zur Bearbeitung übernommen hat. Soweit die Haftung von courseticket ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer „Leute“.
d) courseticket haftet nur für eigene Inhalte. Soweit courseticket mit Links den Zugang zu anderen Websites ermöglicht, ist courseticket für die dort enthaltenen fremden Inhalte nicht verantwortlich. Courseticket macht sich die fremden Inhalte nicht zu Eigen. Sofern Inhalte nach Ansicht des Nutzers dessen Rechte verletzen, dies bitte an support@courseticket.com melden.
10. Sonstiges
a) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte sich in dem Vertrag eine Lücke befinden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden.
b) Der gegenständliche Vertrag regelt die Vertragsbeziehungen der Vertragsparteien abschließend. Mündliche Nebenabreden verlieren mit Abschluss des gegenständlichen Vertrages ihre Wirksamkeit.
c) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für ein Abgehen von dem Schriftformerfordernis. Erklärungen per E-Mail, Telefax oder über die Abfragemaske entsprechen der Schriftform.
d) Soweit in diesem Vertrag auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.
11. Anwendbares Recht/Gerichtsstand/Erfüllungsort
a) Auf dieses Vertragsverhältnis findet materielles österreichisches Recht Anwendung.
b) Als Gerichtstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten wird das für 1050 Wien örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart. Ist der Nutzer Verbraucher, gilt dieser Gerichtstand nur dann als vereinbart, wenn er in diesem Gerichtssprengel seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat oder wenn er im Ausland wohnt. Es wird somit jedenfalls ein Gerichtsstand in Österreich vereinbart.
c) Der Erfüllungsort für die vertragsgegenständlichen Leistungen ist in 1050 Wien.
d) Courseticket erkennt den Internet Ombudsmann als außergerichtliche Schlichtungsstelle an. Bei weiteren Fragen zum Thema Streitschlichtung kann sich der Nutzer an unseren Support: support@courseticket.com oder den Internet Ombudsmann unter: www.ombudsmann.at.
Fassung vom 26.02.2018
Allgemeine Nutzungs- und
Geschäftsbedingungen
für Dienstleister der courseticket -Plattform
(„Handelsagentenvertrag für
Dienstleister“)
der
courseticket GmbH
Mariahilfer Straße 126/20
1070 Wien
Firmenbuchnummer: FN 358331 h
(„Agent“) und dem auf der webbasierten Dienstleistungsanmeldeplattform („Plattform“), derzeit abrufbar unter courseticket.com, anbietenden „ Dienstleister“ wie folgt:
1. Vertragsgegenstand
Der Dienstleister betraut hiermit den Agenten ständig mit der Vermittlung und dem Abschluss von Buchungen zwischen dem Dienstleister und Teilnehmer. Die Vermittlung und der Abschluss erfolgt im Namen und auf Rechnung des Dienstleisters. Der Agent übt seine Tätigkeit auf der Grundlage des bestehenden Handelsagentengewerbes aus.
Der Agent wird beauftragt, die Dienstleistung über die Plattform oder das Widget im Namen und auf Rechnung des Dienstleisters online und weltweit zu vermitteln. Der Agent bleibt berechtigt, auch für andere Dienstleister tätig zu sein.
Der Agent inkassiert die vom Dienstleister vorgegebenen Dienstleistungsbeiträge und leitet diese – nach Abzug der Provision (siehe Punkte 5.) – binnen 1 Monat nach Dienstleistungsbeginn an den Dienstleister weiter. Über die Provision erhält der Dienstleister eine Rechnung.
2. Rechte und Pflichten des Agenten
Der Dienstleister beauftragt und bevollmächtigt den Agenten insbesondere dazu, im Namen des Dienstleisters a) den Dienstleistungsvertrag abzuschließen, b) eine Rechnung auszustellen, c) den Rechnungsbetrag zu inkassieren und dabei d) als Zahlstelle zu fungieren und e) im Falle des Stornos/des Entfalls Dienstleistungsentgelt an die Teilnehmer rückzubezahlen.
Der Agent hat die Aufgabe, die Interessen des Dienstleisters mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers wahrzunehmen. Er ist in eigener Verantwortung verpflichtet, dabei die Regeln des lauteren Wettbewerbs zu beachten und einzuhalten.
Der Agent ist zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen des Dienstleisters verpflichtet, die ihm durch seine Tätigkeit bekannt geworden sind.
Der Agent behält sich vor, die Vermittlung von einzelnen Dienstleistungen einzustellen, sofern diese gegen das Gesetz verstoßen, sittenwidrig oder minderwertig sind. Davon wird der Agent den Dienstleister umgehend in Kenntnis setzen.
3. Pflichten des Dienstleisters
Der Dienstleister bietet seine Angebote unter eigener Verantwortung an.
Um dem Agenten eine erfolgreiche Tätigkeit als Handelsagenten zu ermöglichen, obliegt es dem Dienstleister, umfassende Angebotsinformationen („Content“, z.B. Text, Bilder) bereitzustellen und diese nötigenfalls zu aktualisieren. Der Dienstleister garantiert dem Agenten, keine Inhalte bereitzustellen, deren Abrufbarhaltung und Veröffentlichung gegen geltendes Recht verstößt oder Rechte Dritter verletzt. Ausdrücklich untersagt ist die Einstellung von rassistischen, pornographischen, menschenverachtenden, sexistischen, beleidigenden und gegen die guten Sitten verstoßenden Informationen. Der Dienstleister garantiert, dass an dem bereitgestellten Content keine entgegenstehenden Rechte (insbesondere Urheberrechte) Dritter bestehen. Der Agent ist nicht verpflichtet, sämtliche Inhalte des Dienstleisters abrufbar zu halten oder diese auf Rechtsverletzungen hin zu überprüfen.
Für die Erstellung der Werbematerialien, den Umfang und die Inhalte des Angebots ist der Dienstleister alleine verantwortlich.
Der vermittelte Dienstleistungsvertrag kommt alleine zwischen dem Dienstleister und dem Teilnehmer zustande.
Mit dem Abschluss des vorliegenden Handelsagentenvertrages sichert der Dienstleister dem Agenten zu, die für seine Dienstleistungsangebote erforderlichen gesetzlichen Bedingungen zu erfüllen und Unternehmer im Sinne des KSchG zu sein; ebenso sichert er zu, dass seine Dienstleistungen und die Dienstleistungsörtlichkeiten den gesetzlichen Kriterien entsprechen. Der Agent kann und wird das als Handelsagent nicht überprüfen.
4. Beginn und Ende der Vertragsverhältnisse
a) Das Handelsagentenverhältnis wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
b) Die Vertragsparteien können Mindestlaufzeiten vereinbaren. Bei der Inanspruchnahme kostenpflichtiger Funktionalitäten (z.B. „PREMIUM“ Profil, „UNICORN“ Profil) beträgt die Mindestvertragsdauer 1 Monat. Danach verlängert sich der Nutzungszeitraum jeweils um Verlängerungszeiträume von gleicher Dauer. Kostenpflichtige Funktionalitäten sind monatlich kündbar.
5. Provisionsanspruch
Für den Abschluss von Dienstleistungsverträgen steht dem Agenten eine Provision zu. Der Provisionsanspruch entsteht mit der Bezahlung der Bruttodienstleistungsgebühr durch den Teilnehmer und wird zu diesem Zeitpunkt zur Zahlung fällig.
Für Abschlüsse über die Plattform ist der Agent berechtigt, dem Dienstleister 15% zuzüglich Umsatzsteuer von der jeweiligen Bruttodienstleistungsgebühr an Provision zu verrechnen und einzubehalten („BASIC“ Profil). Auf manuelle Teilnehmereinbuchungen durch den Dienstleister wird kein Provisionsanspruch erhoben. Bei Abschlüssen über das courseticket-Widget (Buchungsmaske) reduziert sich der Provisionssatz auf 6% zuzüglich Umsatzsteuer.
Profil | courseticket-Widget | courseticket-Marktplatz |
---|---|---|
BASIC | 6% | 15% |
Sollte der Dienstleister ein zahlungspflichtiges Vertragsverhältnis abschließen („PREMIUM“ Profil, „UNICORN“ Profil), so reduzieren sich der Provisionsansprüche wie folgt:
Profil | courseticket-Widget | courseticket-Marktplatz |
---|---|---|
PREMIUM | 5% | 10% |
UNICORN | 4% | 5% |
Wird ein zahlungspflichtiges Vertragsverhältnis gekündigt, so gelten die Standard Konditionen des „BASIC“ Profils.
Für den Provisionsanspruch des Agenten im Rahmen einer Transaktion gilt ein Nettomindestwert von einem Euro, sollte der Provisionssatz (in absoluten Zahlen) auf die Bruttodienstleistungsgebühr darunterliegen. Ausnahme: Auf kostenlose Transaktionen entfällt während eines aufrechten zahlungspflichtigen Vertragsverhältnisses (PREMIUM, UNICORN) zum Zeitpunkt der monatlichen Abrechnung (=Generierung der Sammelgutschrift/-rechnung) der Provisionsanspruch.
Der Provisionsanspruch bleibt auch dann bestehen, wenn und soweit feststeht, dass die Ausführung des Vertrages zwischen dem Teilnehmer und dem Dienstleister aus nicht vom Agenten zu vertretenden Gründen unterbleibt.
Der Dienstleister hat das Recht, die Dienstleistung bis zum Anmeldeschluss (gemäß Punkt 7.) abzusagen. In diesem Fall wird der Agent 100% der bereits vereinnahmten Dienstleistungsgebühren an die Teilnehmer rücküberweisen. Spätere Absagen, Stornierungen (durch den Kunden) oder (auch einvernehmliche) Dienstleistungsvertragsauflösungen haben auf den Provisionsanspruch keinen Einfluss.
6. Mobile Messaging
Für Nutzung des Mobile Messaging fallen pro versendeter Nachricht abhängig von der Vorwahl (Region) Gebühren an. Diese werden dem Dienstleister in seiner monatlichen Abrechnung verrechnet.
Land | Kosten pro SMS in EUR |
---|---|
Österreich | 0,05 |
Deutschland | 0,07 |
Schweiz | 0,08 |
International | 0,10 |
7. Zum Inhalt des zu vermittelnden/abzuschließenden Dienstleistungsvertrages
Der Dienstleister wird dem Agenten je Dienstleistung vorgeben, ob er den Teilnehmern eine automatisierte Stornierung gewähren will. Sollte vom Dienstleister keine Erlaubnis zur automatisierten Stornierung gegeben werden, so obliegt eine Einigung darüber alleinig dem Dienstleister und Teilnehmer gemäß den AGB des Dienstleisters. Diese sind vom Agenten bei seiner Tätigkeit mitzuvereinbaren.
Der Anmeldeschluss je Dienstleistung ist vom Dienstleister festzulegen. Standardmäßig wird der Agent mit den Teilnehmern eine Stornierungsmöglichkeit bis 72 Stunden vor Anmeldeschluss vereinbaren. Diese Standardeinstellung ist abänderbar; die 72 Stundenfrist soll aber nicht unterschritten werden.
Im Falle einer Stornierung ist der Agent berechtigt, sich 5% von der jeweiligen Bruttodienstleistungsgebühr inklusive 20% Umsatzsteuer pro Anmeldung an Bearbeitungsgebühr einzubehalten falls bis dato kein Provisionsanspruch durch den Agenten geltend gemacht worden ist. Es gilt ein Nettomindestwert von einem Euro, sollte der Provisionssatz auf die Bruttodienstleistungsgebühr darunterliegen. Der Restbetrag ist vom Agenten an den jeweiligen Teilnehmer rückzuüberweisen.
Bei Dienstleistungen ohne vom Dienstleister vorgegebene Anmeldefristen wird der Agent mit den Teilnehmern keine Stornierungsmöglichkeit vereinbaren.
8. Gewährleistung/Haftung
Die Haftung des Agenten und die seiner Organe, Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) ist dem Grunde nach auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt; die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausdrücklich ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Personenschäden und Schäden an Sachen, die der Agent zur Bearbeitung übernommen hat. Soweit die Haftung des Agenten ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Leute.
Der Agent hat seine Plattform für die Anforderungen und Bedürfnisse der Allgemeinheit erstellt und übernimmt deshalb keine Gewähr und Haftung für die inhaltliche Richtigkeit, Aktualität, Fehlerfreiheit oder Vollständigkeit der angebotenen Dienste, sowie für eine bestimmt Verwendbarkeit. Der Agent haftet dem Dienstleister nicht für eine allfällige Unterbrechung, Störung, Verspätung, Löschung, Fehlübertragung, oder einen Speicherausfall im Zusammenhang mit der Verwendung der Plattform.
9. Sonstiges
Der Agent erkennt den Internet Ombudsmann als außergerichtliche Schlichtungsstelle an. Bei weiteren Fragen zum Thema Streitschlichtung kann sich der Dienstleister an den Support: support@courseticket.com wenden oder Informationen unter: www.ombudsmann.at finden.
Für alle im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Vertrag entstehenden Streitigkeiten, einschließlich der Vor- und Nachwirkungen, wird die ausschließliche Zuständigkeit des für den 5. Wiener Gemeindebezirk sachlich zuständigen Gerichtes vereinbart. Erfüllungsort ist in 1050 Wien.
Es gilt materielles österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes und der Verweisungsnormen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte sich in dem Vertrag eine Lücke befinden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden.
Der gegenständliche Vertrag regelt die Vertragsbeziehungen der Vertragsparteien abschließend. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für ein Abgehen von dem Schriftformerfordernis. Die Versendung per E-Mail oder Telefax entspricht der Schriftform, dies gilt auch für das Klicken auf einen entsprechenden Button.
Soweit in diesem Vertrag auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.
Fassung vom 31.07.2018