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Programm

Warum ein A1 Zertifikat?

Nach § 21a Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) haben Drittstaatsangehörige mit der erstmaligen Stellung eines Antrages auf Erteilung eines Aufenthaltstitels “Rot-Weiß-Rot – Karte plus”, “Familienangehöriger”, “Niederlassungsbewilligung”, “Niederlassungsbewilligung – ausgenommen Erwerbstätigkeit” oder “Niederlassungsbewilligung – Angehöriger” Kenntnisse der deutschen Sprache auf A1-Niveau des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen nachzuweisen.

Ziele

Wir raten den A1.1. und A1.2. Deutschkurs durchgehend zu besuchen


Was kann man nach dem Kurs?

Kann vertraute, alltägliche Ausdrücke und ganz einfache Sätze verstehen und verwenden, die auf die Befriedigung konkreter Bedürfnisse zielen. Kann sich und andere vorstellen und anderen Leuten Fragen zu ihrer Person stellen – z. B. wo sie wohnen, was für Leute sie kennen oder was für Dinge sie haben – und kann auf Fragen dieser Art Antwort geben. Kann sich auf einfache Art verständigen, wenn die Gesprächspartnerinnen oder Gesprächspartner langsam und deutlich sprechen und bereit sind zu helfen

Voraussetzungen

Voraussetzung: positiver Abschluss A1.1 Deutschkurs