Programm
Wer schon den ersten Aufenthaltstitel bekommen hat, muss spätestens nach zwei Jahren Deutschkenntnisse auf Niveau A2 nachweisen. Als Nachweis gilt eine ÖIF-Prüfung (Österreichischer Integrationsfonds). Die A2 Integrationsprüfung dient zur Erfüllung des Moduls 1 der Integrationsvereinbarung und umfasst Sprachinhalte sowie Werte- und Orientierungswissen. Die schriftliche Sprachprüfung dauert 125 Minuten (exkl. 15-minütiger Pause) und besteht aus den Subtests Lesen, Hören und Schreiben inkl. Werte- und Orientierungswissen. Anschließend folgt die mündliche Prüfung, die 10 Minuten pro Kandidat/in in Anspruch nimmt