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Programm

Nach dem österreichischen E-Commerce-Gesetz (ECG) gilt grundsätzlich das sogenannte Herkunftslandprinzip. Danach muss sich ein österreichischer Unternehmer an die Vorgaben der österreichischen Gesetze halten.

Von diesem Grundsatz gibt es allerdings zahlreiche Ausnahmen (z.B. im Verbraucherschutzrecht, im Urheberrecht, bei Rechtsvorschriften über Waren (Sicherheitsnormen, Registrierungs-, Informations- und Kennzeichnungspflichten etc.) oder im Wettbewerbsrecht).

In diesen Ausnahmebereichen gilt das Bestimmungslandprinzip; ein österreichisches Unternehmen, das mit seiner gewerblichen Website bzw. mit dem Webshop auch deutsche Kunden anspricht, muss sich in diesen Ausnahmebereichen auch an deutsches Recht halten.

Dieses Seminar gibt einen Überblick über die wichtigsten deutschen Rechtsvorschriften beim online Handel nach Deutschland. Diese betreffen vor allem die Gestaltung (Impressum, AGB, Datenschutz u.ä.) und Bewerbung des Webshops (Wettbewerbsrecht, Werbung im Internet i.ä.), das Verbraucherschutzrecht bei B2C-Lieferungen sowie andere rechtliche Aspekte bei Lieferungen über einen Online-Shop (Verpackungen, Entsorgung, produktbezogene Informations- und Kennzeichnungspflichten u.ä.).

Ziele

Vortragende: Manuela Fallmann (AußenwirtschaftsCenter Berlin)