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Programm

Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Zugangsvoraussetzungen für das reglementierte Gewerbe der Fußpflege (Fußpflege-Verordnung) 48. Verordnung: Fußpflege-Verordnung BGBL. II NR. 48/2003; Berufsausbildungsgesetz (BAG), BGBl. Nr. 142/1969 idgF; Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Berufsausbildung im Lehrberuf Fußpfleger (Fußpfleger-Ausbildungsordnung) StF: BGBl. Nr. 637/1996 idgF


Unsere Füße sind unser Fundament: Sie tragen uns, bringen uns zu unseren Zielen und sind unsere Verbindung zum Boden. In anderen Worten: Unsere Füße leisten tagtäglich jede Menge. Genau deshalb haben sie besondere Aufmerksamkeit und ausführliche Pflege verdient.

Ziele

In diesem Basislehrgang sammeln Sie das Wissen und die Kompetenzen, um eine professionelle Fußpflege anbieten zu können. Der kosmetische und auch der gesundheitliche Aspekt spielen dabei eine wesentliche Rolle: Hühneraugen, Hornhaut, Nagelschäden etc. können durch die richtige Fußpflege behandelt und/oder vorgebeugt werden.

Voraussetzungen

Mindestalter 18 Jahres. Persönliches Beratungsgespräch. Lebenslauf.